Ca. 13,3 Millionen Menschen in Deutschland sind hörgeschädigt, das entspricht etwa 19 % der Bevölkerung. In der Altersspanne von 50 bis 59 Jahren hat bereits jeder Vierte mit einem verminderten Hörvermögen zu kämpfen. 

Die Wahrscheinlichkeit, im Arbeitsleben auf hörgeschädigte Mitarbeiter zu treffen, ist also recht hoch. Doch daraus ergeben sich auch spezielle Herausforderungen. Die Navigation durch das tägliche Arbeitsleben ist für schwerhörige Kollegen nämlich durchaus komplizierter. Beispielsweise könnten sie Schwierigkeiten haben, der Kommunikation in einer Telefonkonferenz zu folgen, oder sie können wichtige Anweisungen während der Schulung am Arbeitsplatz falsch verstehen. Hörbehinderungen können auch die körperliche Sicherheit eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz beeinträchtigen und dazu führen, dass ihm wichtige Audio-Sicherheitshinweise wie das sich nähernde Geräusch eines Gabelstaplers entgehen.

Es gilt also nicht nur, die Risiken für Hörschädigungen z. B. durch Gehörschutz durch Otoplastiken zu minimieren, sondern auch dafür zu sorgen, dass auch hörgeschädigte Mitarbeiter ungestört ihrer Arbeit nachgehen können. Eine Hörbehinderung am Arbeitsplatz reicht von Arbeitnehmern mit einer leichten Hörverminderung bis hin zu Menschen mit einer vollständigen Hörbehinderung. 

Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zum Thema „Hörminderung am Arbeitsplatz“. 

WAS VERSTEHT MAN UNTER HÖRBEHINDERUNG?

Eine Hörbehinderung tritt auf, wenn jemand die Fähigkeit zu hören teilweise oder vollständig verliert. Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann Schwierigkeiten haben, Konsonanten in gesprochenen Wörtern wahrzunehmen, wodurch die Sprache auf dröhnende Vokale reduziert wird. Ein anderer ist vielleicht durch die Ohrengeräusche eines Tinnitus eingeschränkt. 

Hörverlust hat zahlreiche Ursachen, aber die häufigsten sind übermäßige Belastung durch laute Geräusche oder Alterung. Der Schweregrad des Hörverlusts kann von Person zu Person variieren und reicht von verminderter Hörbarkeit bis hin zu Taubheit.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Schweregrad einer Beeinträchtigung zu diagnostizieren und zu messen, aber am weitesten verbreitet ist die Messung des Hörverlusts in Dezibel (dB). Dieser Test misst, wie laut ein Ton sein muss, bevor eine Person ihn hören kann.

Es klassifiziert den Hörverlust für Erwachsene in die folgenden Kategorien:

  • Leicht: ≥ 25 dB und < 45 dB
  • Moderat: ≤ 45 dB und < 65 dB
  • Schwer: ≥ 65 dB

VERPFLICHTUNGEN DES ARBEITGEBERS GEGENÜBER HÖRGESCHÄDIGTEN AM ARBEITSPLATZ

Arbeitgeber haben gegenüber hörgeschädigten Arbeitnehmern die gleichen Verpflichtungen wie gegenüber Menschen mit anderen Behinderungen.

Arbeitgeber dürfen einen Arbeitnehmer nicht wegen seiner Behinderung diskriminieren und müssen hörgeschädigten Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Einen Mitarbeiter aufgrund seiner Hörbehinderung nicht einzustellen, könnte als Diskriminierung aufgrund einer Behinderung angesehen werden.

Darüber hinaus haben Arbeitgeber die gleiche Sorgfaltspflicht, hörgeschädigten Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Das bedeutet, dass alle Risiken, die sich aus einer Beschäftigung für Hörgeschädigte ergeben könnten, unter Kontrolle gebracht werden müssen. Arbeitgeber müssen dementsprechend auch angemessene Anpassungen vornehmen.

Angemessene Anpassungen könnten die Änderung der Arbeitsvereinbarungen für den Mitarbeiter umfassen, wie z. B. die Bereitstellung eines ruhigen Arbeitsplatzes mit minimalen Hintergrundgeräuschen. Eine weitere sinnvolle Anpassung könnte darin bestehen, dem Mitarbeiter ein Hörgerät zur Verfügung zu stellen. 

RISIKOMANAGEMENT FÜR HÖRBEHINDERTE MITARBEITER

Viele Arbeitgeber nehmen an, dass Risikomanagement für hörgeschädigte Mitarbeiter einzig und allein darin besteht, sie Hörgeräte tragen zu lassen.

Hörgeräte gehören zwar definitiv zu den Risikomanagement Maßnahmen, sind aber keineswegs eine Pauschallösung. Viele hörgeschädigte Mitarbeiter mögen den Umgang mit Hörgeräten nicht. Sie können beispielsweise die Umgebungsgeräusche unangenehm verstärken oder Teile des Hörgeräts könnten unangenehm im Ohr des Trägers sitzen.

Aufgrund der Einschränkungen von Hörgeräten ist es wichtig, zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen und Anpassungen ins Arbeitsumfeld zu integrieren, um hörgeschädigten Mitarbeitern gerecht zu werden. Die alleinige Aufforderung an alle Mitarbeiter mit Hörbehinderungen, Hörgeräte zu tragen, könnte als Diskriminierung verstanden werden. 

TIPPS ZUM UMGANG MIT HÖRBEHINDERTEN MITARBEITERN

Es gibt viele angemessene Anpassungen, die Arbeitgeber vornehmen können, um den Bedürfnissen von Hörgeschädigten am Arbeitsplatz gerecht zu werden. Auch dies gehört zu einem erfolgreichen Work Management dazu. Die Durchführung von Schulungen, die Implementierung technologischer Lösungen und die Anpassung von Arbeitsplätzen kommen hörgeschädigten Mitarbeitern sehr zugute.

So gelingt das Ganze: 

Die richtige Arbeitsumgebung schaffen 

Die Arbeitsumgebung sollte die Bedürfnisse und Herausforderungen eines Mitarbeiters mit Hörbehinderung berücksichtigen. Eine der einfachsten Möglichkeiten, dies zu tun, besteht darin, einen ruhigen und gut beleuchteten Arbeitsplatz zu schaffen.

Gute natürliche und künstliche Beleuchtung ist für Mitarbeiter mit Hörbehinderungen unerlässlich, da es ihnen hilft, bei einem Gespräch die Gesichter anderer Personen deutlich zu sehen. Glasbarrieren sollten nach Möglichkeit entfernt werden, da diese Geräusche dämpfen und es schwieriger machen, zu verstehen, was jemand sagt.

Kommunikationsschulungen für alle Mitarbeiter

Der Aufbau einer integrativen Arbeitsumgebung für hörgeschädigte Mitarbeiter ist eine Teamleistung. Geben Sie anderen Mitarbeitern Tipps für die effektive Kommunikation mit einem Kollegen mit Hörverlust, wie zum Beispiel:

  • Ihm/ihr beim Sprechen das Gesicht zuwenden
  • Gesagtes durch Gesten unterstreichen 
  • Die Sprachlautstärke etwas erhöhen
  • Sie/ihn fragen, welche Sprachlautstärke und welches Tempo am angenehmsten ist
  • Beim Reden immer wieder Pausen einlegen

Technologische Lösungen implementieren 

An vielen Arbeitsplätzen trägt Technologie dazu bei, eine effektive Kommunikation zu erleichtern und Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit Hörbehinderungen zu bewältigen.

Blitzlichter an Alarmen, Vibrationspager oder Mehrfrequenzalarme sind vorteilhaft, um hörgeschädigte Mitarbeiter im Notfall zu warnen. Arbeitgeber könnten auch erwägen, CART-Autoren (Communication Access Real-time Translation) hinzuzuziehen, die gesprochene Worte für den Mitarbeiter transkribieren.

Erfolgreiche Meetings und Konferenzen 

Ein Mitarbeiter mit Hörbehinderung kann Schwierigkeiten haben, in einer Besprechung allem zu folgen, was gesagt wird, insbesondere wenn mehrere Personen sprechen.

Um erfolgreiche Besprechungen durchzuführen, stellen Sie sicher, dass alle Informationen sowohl visuell als auch mündlich präsentiert werden. Dies könnte durch die Verwendung von Powerpoint-Präsentationen, Videos mit Bildunterschriften oder schriftlichen Notizen erfolgen. Es ist auch wichtig, andere Mitarbeiter daran zu erinnern, langsamer zu sprechen, da viele Menschen eher schneller sprechen, wenn sie nervös sind.

Sie können auch erwägen, hörgeschädigte Mitarbeiter zu bitten, Fragen oder Punkte vorzulegen, die sie in der Besprechung ansprechen möchten, bevor sie beginnt. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse erfüllt werden.

Dies sind nur einige der Strategien, die Sie anwenden können, um Mitarbeitern mit Hörbehinderungen am Arbeitsplatz besser gerecht zu werden. Man sollte aber vor allem daran denken, dass von Fall zu Fall Anpassungen für die Mitarbeiter vorgenommen werden sollten. Auf diese Weise schafft man die bestmögliche Umgebung, damit diese ihre besten Leistungen erbringen können. Denn wer unter idealen Bedingungen arbeitet, kann auch sein ganzes Potenzial einfließen lassen. 

Image: https://pixabay.com/de/photos/ohrenschützer-noise-cancelling-2755553/

Autor

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen