Das Familienrecht umfasst alle Teile des Zivilrechts, welche sich auf Ehe, Abstammung, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft stützen. Es sind also begründete Beziehungen zwischen natürlichen Personen geregelt. Dazu gehört auch Kinder, Adpotion, Scheidung sowie Vormundschaft, Pflege und Bevormundung.

Das moderne Familienrecht in Deutschland steht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die ersten Familiengesetzte gab es in der römischen Republik. Es waren im Wesentlichen die Impulse von Martin Luther in der Reformation. Er formulierte parallele staatliche und kirchliche Eheschließung. In Latein sagte er dazu: contractus mixtus. So entwickelte sich auch neben der kirchlichen Ehe auch eine staatliche Ehe. Die Grundlagen wurden anschließend 1804 von Napoleon weiterentwickelt und auch in Preußen wurden sie ins Landrecht aufgenommen. Das war 1794. 

Zum Jahr 1900 wurde die Gesetze durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Im geteilten Osten von Deutschland galt für kurze Zeit von 1965 bis 1990 das Familiengesetzbuch der DDR. Das aktuelle Familienrecht ist durch eine einheitliche EU-Richtlinie, welche von der Kommission für Europäisches Familienrecht geprägt ist. 

Familienrecht und Anwälte

Besteht ein Streit über Beziehungen zwischen Menschen muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Ein solcher Anwalt kann z.B. auch Rechtsanwalt Hoyer sein. Es wird dann erstmal versucht zwischen beiden Personen zu vermitteln. Dazu wird der Fall geprüft und es wird vom Anwalt genau zugehört. Dann wird eine Einschätzung abgegeben und es wird geprüft ob eine Einigung möglich ist. Hierzu ist der Anwalt auch eine Art Coach und hilft auch den Mandaten einen Schritt aufeinander zuzugehen.

Sollte dies nicht helfen oder die Gegenseite hat einen anderen Anwalt, versuchen sich die beiden Anwälte zu einigen. Sollte dies nicht möglich sein, geht der Fall vor ein Gericht. Hier ist vor allem wichtig neben den Willen der Mandaten oder besonders den Willen und dem Wohle eines Kindes bei z.B. einer Scheidung auch die Gesetze zu prüfen. Der Richter muss hier genau unterscheiden zwischen Rational und Emotional. Hier kann ein guter Anwalt helfen, dass Sie bei der Verhandlung sinnvoll und gut vertreten sind.

Fazit

Das Familienrecht umfasst viele Teile der Beziehung zwischen Menschen und existiert schon seit mehr als 200 Jahren. Es hat sich stetig weiterentwickelt. Sollte sich Personen nicht einig werden, versuchen Anwälte zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, gehen solche Fälle vor Gericht und es wird zum Wohle der Personen, Kinder oder Ehepartner entschieden bzw. ein Kompromiss gefunden. Hier ist es wichtig einen guten Anwalt zu haben, welcher Ihnen nicht nur Gesetze vorlesen kann sondern auch erklärt und Ihnen auch zuhört und Sie versteht.

Image: https://pixabay.com/de/photos/bücherschrank-kanzlei-anwalt-335849/

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