Deutschland muss bis 2045 klimaneutral werden. Daher wurde 2015 schon die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) eingeführt. Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, erhalten dabei eine Prämie. Seit Kurzem profitieren auch private und gewerbliche Halter von Elektrofahrzeugen von der Zahlung. Jetzt dürfen auch Betreiber von Ladestationen die THG-Prämie beantragen. Was ist dabei zu beachten?
Was genau ist die THG-Prämie?
Die THG-Quote wird großen Konzernen aus der Mineralölbranche auferlegt. Diese müssen in diesem Jahr 8 Prozent ihrer Produkte nachhaltig herstellen. Die THG-Quote steigt bis 2030 Schritt für Schritt auf 25 Prozent an. Bei Zuwiderhandlung werden die Unternehmen mit hohen Strafzahlungen belegt.
Um diese Strafen legal zu umgehen, dürfen die Konzerne Zertifikate von Marktteilnehmern erwerben, die wenig bis gar keine Emissionen ausstoßen und ihre Quoten nicht ausschöpfen. Die Auszahlung der THG-Prämie für E-Autos, Fuhrparks und Ladestationen wird über sogenannte Vermittlungsunternehmen wie www.emovy.de schnell und komplikationslos abgewickelt.
Wie finanziert sich die THG-Prämie?
Die THG-Prämie wird ausschließlich von großen Konzernen der Mineralölbranche aufgebracht. Sie ist keine staatliche Fördermaßnahme und es werden keine Steuermittel verwendet.
Wer profitiert von der THG-Prämie?
Die THG-Prämie kommt jedem Halter von Fahrzeugen mit zwei oder mehr Rädern zugute, die ausschließlich vollelektrisch unterwegs sind. Hybride Fahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen.
Besonders lohnt sich die THG-Prämie für Fuhrparkbetreiber, die über mehrere Fahrzeuge verfügen und ihre Flotte auf Elektroantrieb umstellen möchten. Besitzer von Ladesäulen können mit bis zu 30 Cent/kWh rechnen, sofern die Stationen der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Wie funktioniert der Prämienhandel?
Die THG-Prämie wird online über Quotenhändler wie emovy.de beantragt. Diese schicken die Anträge gebündelt ans Bundesumweltamt, wo sie geprüft und zertifiziert werden. Die Zertifikate werden an die Händler zurückgeschickt, die diese an die zahlungspflichtigen Unternehmen verkaufen.
Sobald die Summen beim Händler eingegangen sind, gibt dieser die Gelder nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr an seine Kunden anteilsmäßig weiter. Zu beachten ist, dass sich die Antragstellung von E-Fahrzeugen einerseits und Ladesäulen andererseits unterscheidet.
Beantragung für E-Autos und Flotten
Halter von Elektrofahrzeugen und Fuhrparkbetreiber laden auf der Website des Quotenhändlers eine Kopie des Fahrzeugscheins des oder der betreffenden Fahrzeuge hoch. Daneben benötigt das ausführende Unternehmen nur die persönlichen Daten des Halters und ein Bankkonto für die Überweisung der Prämie.
Ab diesem Moment ist für den Antragsteller nichts mehr zu tun, außer auf den Zahlungseingang zu warten. Dieser Prozess kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen, da das Umweltbundesamt derzeit aufgrund der zahlreichen Anträge ausgelastet ist.
Das müssen Besitzer von Ladesäulen beachten
Wer als Betreiber einer Ladesäule den Ertrag derselben über die THG-Quote erhöhen möchte, muss zusätzlich noch einige Anforderungen erfüllen. Fuhrparkbesitzer können dabei doppelt verdienen, wenn sie über eigene Ladestationen verfügen. Das entscheidende Kriterium dabei ist, dass der Ladepunkt der Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Die Details können in der Ladesäulenverordnung (LSV) nachgelesen werden.
Danach gelten Ladepunkte dann als öffentlich zugänglich, wenn jeder Nutzer eine Zugangsberechtigung erwerben kann oder freien Zugang zur Ladestation hat. Zudem muss klar ersichtlich sein, dass der entsprechende Ladepunkt öffentlich ist. Dabei muss es möglich sein, die Batterie des Fahrzeuges so lange zu laden, bis sie voll ist. Besonders Betreiber von normalen Stationen bis 22 kW sollten auf diese Vorgabe achten.
Beispiele für prämienberechtigte Ladepunkte sind Ladestationen, die auf Parkplätzen von Supermärkten und Shopping-Malls aufgestellt sind. Außerdem können quotenberechtigte Ladepunkte auf Parkplätzen von Hotels und Ferienwohnungen, Tiefgaragen und am Straßenrand platziert werden. Ladepunkte auf Parkplätzen von kleinen und mittelständischen Firmen (KMU) und Großunternehmen dürfen nicht nur von der eigenen Belegschaft genutzt werden, sondern müssen auch dem Publikumsverkehr zur Verfügung stehen.
Wie wird die THG-Prämie für Ladesäulen beantragt?
Die Ladestation muss einigen regulatorischen und technischen Anforderungen entsprechen. Sie muss geeicht sein und eine Bezahlmöglichkeit anbieten. Eine wichtige Anforderung ist die Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Obendrein sind einige Daten zur Ausstattung und zum Standort abzuklären.
Weitere Informationen können in Zusammenarbeit mit dem Quotenhändler schnell und einfach ermittelt werden. Sind die Formalitäten abgeschlossen, muss der Ladepunktbetreiber dem Vermittler turnusmäßig die Verbräuche zusenden und kann sich danach auf regelmäßige Zahlungseingänge freuen.