Dänemark gilt als eines der wirtschaftsfreundlichsten Länder Europas, das mit einer transparenten Steuerpolitik, effizienten Verwaltungsprozessen und einer starken Infrastruktur überzeugt. Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark ist relativ einfach, dennoch gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf Buchhaltung, Steuerpflichten und gesetzliche Vorschriften. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur Unternehmensgründung in Dänemark, damit Sie Ihre Geschäfte erfolgreich und rechtskonform führen können.
Die Wahl der richtigen Unternehmensform
Die Wahl der richtigen Unternehmensform beeinflusst die steuerlichen Verpflichtungen und Buchhaltungsanforderungen erheblich. In Dänemark gibt es mehrere gängige Unternehmensformen:
- Enkeltmandsvirksomhed (Einzelunternehmen) – Eine unkomplizierte Unternehmensform, bei der der Unternehmer persönlich für Schulden haftet. Diese Form eignet sich für Freiberufler und kleine Unternehmen.
- ApS (Anpartsselskab, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – Erfordert ein Mindestkapital von 40.000 DKKund bietet eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter.
- A/S (Aktieselskab, Aktiengesellschaft) – Für größere Unternehmen gedacht, mit einem Mindestkapital von 400.000 DKK und strengeren Buchhaltungs- und Berichtspflichten.
- PMV (Personligt ejet mindre virksomhed, Kleinunternehmen) – Eine vereinfachte Version eines Einzelunternehmens, das keine Mehrwertsteuerregistrierung benötigt, wenn der Jahresumsatz unter 50.000 DKKbleibt.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von der Größe des Unternehmens, der Haftungsstruktur und den administrativen Anforderungen ab.
Registrierung des Unternehmens in Dänemark
Sobald die passende Unternehmensform gewählt wurde, muss das Unternehmen offiziell registriert werden. Die Registrierung erfolgt über das Virk.dk-Portal der dänischen Erhvervsstyrelsen (Gewerbebehörde).
Folgende Schritte sind erforderlich:
- NemID beantragen – Eine digitale Identifikation, die für die Kommunikation mit Behörden und die Verwaltung von Geschäftsdokumenten erforderlich ist.
- Unternehmen auf Virk.dk registrieren – Nach der Anmeldung erhält das Unternehmen eine CVR-Nummer, die als offizielle Identifikationsnummer dient.
- Mehrwertsteuer (Moms) anmelden – Pflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50.000 DKK.
- Geschäftskonto eröffnen – ApS und A/S sind verpflichtet, ein separates Bankkonto für Geschäftstransaktionen zu führen.
Die Registrierung ist in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden abgeschlossen.
Mehrwertsteuer (Moms) und Steuerpflichten
Unternehmen in Dänemark unterliegen verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen, darunter die Mehrwertsteuer (Moms) und die Unternehmenssteuer.
- Mehrwertsteuer (Moms) – Standardrate: 25% für die meisten Waren und Dienstleistungen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50.000 DKK müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben.
- Körperschaftsteuer (CIT) – ApS- und A/S-Unternehmen zahlen eine pauschale Körperschaftsteuer von 22%auf den Gewinn.
- Einkommensteuer für Einzelunternehmen – Einzelunternehmer werden mit einem progressiven Steuersatz zwischen 8% und 55% besteuert, abhängig vom Einkommen.
- Steuervorauszahlungen – Unternehmen können Vorauszahlungen leisten, um eine hohe Steuerbelastung am Jahresende zu vermeiden.
Die Steuererklärung erfolgt online über das SKAT (dänische Steuerbehörde)-System.
Buchhaltungspflichten und Finanzberichterstattung
Alle Unternehmen in Dänemark müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und gesetzliche Berichtsanforderungen einhalten.
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben – Jede Transaktion muss dokumentiert werden, einschließlich Rechnungen und Quittungen.
- Aufbewahrung von Finanzunterlagen für mindestens fünf Jahre – Dies gilt sowohl für digitale als auch für Papierdokumente.
- Jahresabschlussberichte – ApS und A/S müssen einen Jahresabschluss bei der dänischen Gewerbebehörde (Erhvervsstyrelsen) einreichen.
- Umsatzsteuererklärung (Momsindberetning) – Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Eine gute Buchhaltung stellt sicher, dass Unternehmen steuerlich konform bleiben und finanzielle Risiken minimieren.
Eröffnung eines Geschäftskontos in Dänemark
Für ApS- und A/S-Unternehmen ist ein separates Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Auch Einzelunternehmer sollten aus praktischen Gründen ein separates Konto führen.
Erforderliche Dokumente für ein Geschäftskonto:
- CVR-Nummer (Unternehmensregistrierung).
- Nachweis der Unternehmensgründung von Virk.dk.
- Identitätsnachweis des Geschäftsinhabers oder der Gesellschafter.
- Informationen zu den geplanten Geschäftstransaktionen.
Banken in Dänemark prüfen die Bonität des Unternehmens und können eine detaillierte Geschäftsbeschreibung verlangen.
Einstellung von Mitarbeitern und Lohnbuchhaltung
Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter einstellt, gelten in Dänemark strenge arbeitsrechtliche Vorschriften.
- Arbeitgeberregistrierung – Unternehmen müssen sich als Arbeitgeber bei SKAT (dänische Steuerbehörde)registrieren.
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge – Arbeitgeber müssen Lohnsteuer einbehalten und Sozialversicherungsabgaben zahlen.
- eIndkomst-System – Alle Lohnabrechnungen müssen elektronisch über das eIndkomst-System gemeldet werden.
Dänemark bietet umfassende Arbeitnehmerrechte, einschließlich Urlaubsgeld und sozialer Leistungen, sodass Unternehmen sich mit den arbeitsrechtlichen Anforderungen vertraut machen sollten.
Digitale Buchhaltung und Softwarelösungen
Viele Unternehmen in Dänemark nutzen Buchhaltungssoftware, um die Verwaltung zu vereinfachen und Fehler zu minimieren.
Beliebte Buchhaltungsprogramme in Dänemark:
- Dinero – Geeignet für Freiberufler und kleine Unternehmen.
- e-conomic – Für mittelständische und große Unternehmen.
- Billy – Eine benutzerfreundliche Lösung für Start-ups und Selbstständige.
Durch den Einsatz digitaler Buchhaltungssoftware können Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient verwalten und die Genauigkeit der Finanzberichte verbessern.
Häufige Fehler bei der Unternehmensgründung vermeiden
Viele Unternehmer machen Fehler, die zu steuerlichen oder finanziellen Problemen führen können. Häufige Fehler sind:
- Verspätete Mehrwertsteueranmeldung – Unternehmen, die die Registrierung für die Mehrwertsteuer versäumen, riskieren Strafen.
- Vermischung von privaten und geschäftlichen Finanzen – Ein separates Bankkonto hilft, finanzielle Transparenz zu gewährleisten.
- Fehlende Steuererklärungen – Verspätete Einreichung von Steuererklärungen kann zu Bußgeldern führen.
- Unzureichende Buchhaltung – Fehlende oder fehlerhafte Buchführung kann zu Problemen bei Steuerprüfungen führen.
Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Unternehmen rechtzeitig professionelle Steuer- oder Buchhaltungsberatung in Anspruch nehmen.
Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark ist einfach, erfordert jedoch ein fundiertes Verständnis der Buchhaltungs- und Steuerpflichten. Durch die richtige Wahl der Unternehmensform, eine ordnungsgemäße Buchführung und die Nutzung digitaler Buchhaltungstools können Unternehmer effizient arbeiten und rechtliche Probleme vermeiden. Mit der richtigen Planung und Unterstützung können Unternehmen in Dänemark erfolgreich wachsen und sich langfristig etablieren.
Image: https://pixabay.com/photos/copenhagen-river-denmark-8513129/