AVGS-Coaching nutzen
Der sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird herausgegeben vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Er unterstützt einen neuen Start, falls man in die Arbeitslosigkeit gerutscht ist. Der Person, die die Selbstständigkeit anstrebt, wird hiermit ein Gründercoaching ermöglicht. Während eines solchen Seminars werden verschiedene Aspekte beleuchtet: Zum einen stellt sich die Frage, ob eine vorhandene Geschäftsidee erfolgversprechend ist. Das heißt, sie sollte innovativ sein und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das aus der Idee entwickelte Produkt oder die Dienstleistung am Markt erfolgreich sein können. Zum Zweiten wird während des Coachings ein Businessplan erstellt, der die Ziele und Strategien des neuen Unternehmens beschreibt, seine Ressourcen darstellt sowie eine mögliche Finanzierung aufzeigt. Für Letzteres inklusive Budget und Steuern wird eine Finanzplanung entwickelt. Wichtig sind auch Informationen über die Beantragung von Fördermitteln. Ein Unternehmen, welches ein solches AVGS-Coaching anbietet, ist beispielsweise die Firma Unternehmenswerk aus Köln.
Gründungszuschuss beantragen
ALG-1-Bezieher, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss beantragen. Dieser kann dann dienen als Anschubfinanzierung für die Realisierung einer Geschäftsidee. Die Unterstützung erstreckt sich auf bis zu 15 Monate. Wichtig dabei ist, dass der Gründungszuschuss mindestens 150 Tage vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes beantragt werden muss. Innerhalb der gewährten 15 Monate wird sechs Monate lang eine Grundförderung bezahlt plus eine Pauschale für Sozialausgaben; die restlichen Monate gibt es lediglich eine Pauschale für die Krankenversicherung. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind vor allem der korrekt ausgefüllte Antrag bei der Agentur für Arbeit sowie ein Businessplan. Sollte der Zuschuss für das Unternehmen nicht ausreichen, dann kann man sich zusätzlich noch um eine Finanzierung kümmern.
Die Alternative: Das Einstiegsgeld
Für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 ist das Jobcenter zuständig. Dies kann die Aufnahme einer hauptberuflichen, selbstständigen Tätigkeit unterstützen mit dem Ziel, dass die betreffende Person nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist. Hierbei stellt das Einstiegsgeld eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für ALG-2-Bezieher dar.
Fehler bei der Beantragung vermeiden
Für eine mit Formalia nicht vertraute Person kann es schwierig sein, alle Aspekte diesbezüglich erfolgreich zu meistern. So ist es beispielsweise wichtig, Fristen einzuhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass man beachtet, dass mindestens ein Tag Arbeitslosigkeit vorliegen muss und ebenso noch mindestens Anspruch auf 150 Tage ALG 1 besteht. Der Termin der Antragstellung muss klar vor demjenigen liegen, an dem ein Gewerbe angemeldet wird. Werden diese Feinheiten nicht beachtet, so ist die Genehmigung von Vermittlungsgutschein oder Gründungszuschuss stark in Frage gestellt.
Zum anderen fordert die Agentur für Arbeit, dass ein guter Businessplan vorgelegt wird. Dieser sollte inhaltlich gut begründet sein, was die Bewilligung wahrscheinlicher macht. Dabei ist es wichtig, dass eine vorhandene Geschäftsidee gut durchdacht ist, damit der Plan plausibel wird. Es genügt also nicht, eine gute Theorie vorzulegen, in einem guten Businessplan wird auch dargestellt, wie diese Idee in die Praxis umgesetzt und erfolgreich durchgeführt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der erfüllt sein muss, ist, dass die Unterlagen vollständig sind. Hierzu gehören neben dem korrekt ausgefüllten Antrag für die Agentur für Arbeit unter anderem ein Lebenslauf, der Businessplan, Zeugnisse sowie ein Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit.
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