Ein Arbeitskampf unter dem Flugpersonal kann dazu führen, dass Ihr Flug gestrichen wird oder erhebliche Verspätungen aufweist. Im schlimmsten Fall könnten Sie sogar Anschlussflüge verpassen oder Ihre Urlaubspläne müssten drastisch überdacht werden. Daher stellen sich viele betroffene Flugreisende die Frage, ob es bei einem Pilotenstreik eine Entschädigungsmöglichkeit gibt. Die Modalitäten in Bezug auf erstattungsfähige Beträge, den Antragsprozess und die richtige Anspruchsinstanz können jedoch häufig für Verwirrung sorgen. Im Folgenden klären wir einige dieser Fragen.

Steht mir eine Entschädigung zu, wenn Piloten streiken?

Ja, das ist der Fall. Obwohl es kein explizites Gesetz gibt, das Fluggesellschaften dazu verpflichtet, während eines Streiks eine Entschädigung anzubieten, ist es wichtig zu wissen, dass Flugreisende in Europa Entschädigungsansprüche geltend machen können, wenn ihr Anschlussflug aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Zudem haben Flugreisende gemäß den EU-Rechtsvorschriften das Recht auf finanzielle Entschädigung von einer Fluggesellschaft, wenn ihre Flüge erheblich verspätet sind oder annulliert wurden und sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen.

Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass diese Regelung auch nahezu uneingeschränkt auf Streiksituationen innerhalb des Flugpersonals zutrifft. Daher sind auch Pilotenstreiks Fälle, in denen Flugreisende sowohl Anspruch auf alternative Beförderung als auch möglicherweise auf eine Erstattung gemäß der europäischen Fluggastverordnung haben können.

Bedingungen für die Anwendung der EU-Verordnung 261/2004

Es ist von Bedeutung, die Voraussetzungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu erfüllen, um eine Entschädigung zu erhalten. Diese besagt, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr Flug wurde annulliert oder hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden.
  • Der Flug startet oder landet an einem Flughafen in der EU.
  • Die Verzögerung oder Annullierung war auf einen Streik des Flugpersonals zurückzuführen.

Sofern nicht alle diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie während eines Streiks kein Anrecht auf Entschädigung von einer europäischen Fluggesellschaft. In den meisten anderen Fällen besteht jedoch eine gute Wahrscheinlichkeit, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 € zu erhalten.

Entschädigungsantrag über Flightright stellen

Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Entschädigung geltend machen können, könnte es sinnvoll sein, einen Dienstleister wie Flightright in Anspruch zu nehmen. Diese Plattform unterstützt Flugreisende dabei, ihre Entschädigungsansprüche zu identifizieren und einzufordern. Flightright agiert als Vermittler zwischen Flugreisenden und Fluggesellschaften, um sicherzustellen, dass diejenigen, die von Flugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, angemessene Entschädigungen von den Airlines erhalten.

Des Weiteren deckt Flightright Entschädigungsansprüche für diverse Umstände wie verpasste Anschlussflüge, verlorenes Gepäck, Flugverspätungen oder -annullierungen ab. Mit einer Erfolgsquote von 80 % in Fällen, in denen sie Entschädigungen von Fluggesellschaften erzielen, genießen sie ebenfalls eine hohe Erfolgsrate.

Zusammenfassung Ihrer Rechte bei Pilotenstreiks

Reisen Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft und werden aufgrund eines Pilotenstreiks von Flugunregelmäßigkeiten betroffen, empfiehlt es sich, bei der Airline nach den Ihnen zustehenden Entschädigungen zu fragen. Gemäß den europäischen Vorschriften müssen gestrichene Flüge innerhalb einer Woche nachgeholt oder den Passagier:innen die Kosten erstattet werden. Setzen Sie Ihr Recht durch!

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