Es ist schon längst Alltag, dass Menschen in anderen Ländern arbeiten. Ob es international ist oder das europäische Ausland, Menschen sind wesentlich mehr bereit dazu, sich für einen gewissen Zeitraum außerhalb ihres Heimatlandes zu befinden und zu arbeiten.

Dabei gibt es natürlich gesetzliche Regelungen zu beachten. Innerhalb der EU ist es sehr einfach, wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Frage geht, denn man hat sich hier auf ein einheitliches Konzept geeinigt. Die A1 Bescheinigung macht es möglich.

Was ist die A1 Bescheinigung? Warum wird sie gebraucht?

Wenn man im Ausland arbeitet, muss man auf jeden Fall in einem Land seine Sozialversicherung entrichten. Innerhalb der EU ist es möglich, dass man sie in seinem Heimatland weiterhin bezahlt. Deshalb gibt es die A1 Bescheinigung. Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument, mit dem bescheinigt wird, dass man seine Sozialversicherung im Heimatland entrichtet, während man in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet. Man kann die A1 Bescheinigung beantragen und ist auf der sicheren Seite. 

Die EU ist hier sehr strikt und in den letzten Jahren haben die Kontrollen zugenommen. Wenn man diese Bescheinigung nicht vorlegen kann, kann es sein, dass man doppelte Abgaben entrichten muss. Außerdem können einem Arbeitnehmer Arbeitsverbote drohen und hohe Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer schwere rechtliche Konsequenzen haben, diese Bescheinigung nicht vorlegen zu können?

Wie kann man eine A1 Bescheinigung beantragen?

Man möchte es den Unternehmen und Arbeitnehmern selbstverständlich so einfach wie möglich machen. Deshalb ist in den letzten Jahren der Prozess der Beantragung einer A1 Bescheinigung digitalisiert worden. Für Deutsche erfolgt die Beantragung entweder über die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann entweder der Arbeitgeber, ein Selbstständiger oder auch ein Bevollmächtigter diese Beantragung vornehmen.

Es gibt einige wichtige Daten, die im Antrag enthalten sein müssen. Natürlich werden die persönlichen Daten des Arbeitnehmers benötigt. Danach sollte er Informationen über die Art seiner Beschäftigung vorlegen und die geplante Dauer des Auslandseinsatzes. Danach muss der Einsatzort für den Arbeitnehmer bekannt gegeben werden.

Man sollte unbedingt darauf achten, dass man die A1 Bescheinigung rechtzeitig beantragt. Viele Arbeitnehmer vergessen das und der Prozess wird verzögert.

Welche Nutzen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der A1 Bescheinigung?

Natürlich ist der größte Nutzen der A1 Bescheinigung, dass beide Seiten Rechtssicherheit haben. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass es im Heimatland des Arbeitnehmers keine rechtlichen Probleme gibt, weil alle sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Es bedeutet, dass die Compliance des Unternehmens funktioniert und bewahrt ihn vor teuren Strafen. 

Für den Arbeitnehmer ist es eine Sicherheit. Er kann den Nachweis erbringen, dass er weiterhin in seinem Heimatland seine Sozialversicherungsabgaben leistet. Das bewahrt ihn vor Bußgeldern und einer doppelten Belastung.

Welche Probleme kann es im Umgang mit der A1 Bescheinigung geben?

Das Dokument an sich ist eine wesentliche Erleichterung für das Arbeiten in anderen europäischen Ländern. Es kann aber auch praktische Probleme geben, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen sehen.

Ein großes Problem ist, dass oft gerade bei Projekten sehr kurzfristig entschieden wird, dass der Mitarbeiter im Ausland arbeiten muss. Dann gibt es einen Zeitdruck, denn das Projekt muss schnellstens angetreten werden. Ohne Bescheinigung ist allerdings eine Arbeit im Ausland nicht gestattet. 

Es kann also einige Zeit dauern, bis der Antrag bearbeitet und die Bescheinigung ausgestellt wurde. Man sollte das einkalkulieren, da sonst Bußgelder drohen.

Ein weiterer Punkt, der immer wieder zu Problemen führt, ist die unterschiedliche Behandlung der A1 Bescheinigung in den EU Mitgliedsstaaten. In Frankreich, Österreich und Belgien ist man sehr streng und die Bescheinigung muss immer mit sich geführt werden. In skandinavischen Ländern ist man wesentlich lockerer, was die Bescheinigung angeht. Hier reicht es, dass man die Bescheinigung hat, muss sie aber nicht permanent mit sich führen. 

Image: https://www.pexels.com/de-de/foto/drei-frau-die-auf-weissem-stuhl-vor-tisch-sitzt-2041627/

Author

Nach ihrem Studium im Jahr 2017 hat Anna eine Karriere in einer großen Unternehmensberatung im Bereich Organisationsentwicklung begonnen. Sie beschäftigt sich intensiv mit Veränderungsprozessen und dem Coaching von Mitarbeitenden im Change-Management.

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