9. MaRisk-Novelle: Begründungslogik statt Regel-Checkliste

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Fokus auf SNCI: Die Aufsicht stärkt die Eigenverantwortung der Banken. Erfahren Sie alles zu neuen Institutsklassen, DORA-Schnittstellen und ESG-Regeln.

Meldung:
Die deutsche Bankenaufsicht steht vor einer Zäsur. Mit der für Anfang 2026 angekündigten 9. MaRisk-Novelle vollzieht die BaFin einen grundlegenden Kurswechsel: Weg von der starren „Checkbox-Compliance“, hin zu einer prinzipienbasierten Aufsichtslogik.

Der Kern der Reform: Eigenverantwortung statt Formularwesen
Das zentrale Leitmotiv der Novelle ist die prüfbare Begründungskette. Institute sollen künftig nicht mehr nur Detailvorgaben mechanisch abarbeiten, sondern aktiv darlegen, warum ihre gewählten Maßnahmen angesichts ihres individuellen Risikoprofils angemessen sind.

1. Die neue Institutsklassifizierung

Ein Herzstück der Novelle ist die formale Differenzierung nach Größe und Komplexität. Dies schafft die notwendige Transparenz für echte Proportionalitätserleichterungen:

Sehr kleine Institute (bis 1 Mrd. EUR Bilanzsumme): Genießen maximale Erleichterungen. Der Fokus liegt hier strikt auf wesentlichen Risiken, gestützt durch die neue 5%-Wesentlichkeitsschwelle im Risikodeckungspotenzial (RDP).

Kleine Institute / SNCI (1 bis 5 Mrd. EUR Bilanzsumme): Profitieren von deutlichen Vereinfachungen. Sie können verstärkt auf Verbundlösungen zurückgreifen, müssen jedoch die Angemessenheit ihrer Prozesse besonders sorgfältig dokumentieren.

Große Institute (ab 5 Mrd. EUR Bilanzsumme): Unterliegen dem vollen MaRisk-Umfang. Hier steht der konzeptionelle Umbau auf die Prinzipiensteuerung sowie eine stringente Modellvalidierung im Vordergrund.

2. Strategische Handlungsfelder

Abgrenzung: MaRisk vs. DORA (https://sp-unternehmerforum.de/aufsichtsrecht-seminare/)
Die Novelle bereinigt regulatorische Doppelungen und trennt das Drittparteienmanagement scharf:

DORA ist exklusiv zuständig für alle IKT-Risiken, digitale Resilienz und IKT-Drittparteien.

MaRisk (AT 9) bleibt der verbindliche Rahmen für sonstige Auslagerungen (z. B. Kreditbearbeitung oder Zahlungsverkehr) sowie für die übergeordnete Governance.

ESG-Integration: Substanz vor Formalismus
Nachhaltigkeitsrisiken werden systematischer in die Risikoinventur integriert. Besonders für kleinere Häuser gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Risiken, die unterhalb von 5 % des Risikodeckungspotenzials (RDP) liegen, können künftig in deutlich vereinfachten Verfahren behandelt werden.

Stresstesting: Signifikante Entlastung
Die Aufsicht reduziert die Komplexität im Stresstesting spürbar:

In der Regel sind nur noch 3 bis 5 Stresstests pro Jahr vorgesehen.

Für kleine Institute (SNCI) können inverse Stresstests entfallen oder durch einfache qualitative Analysen ersetzt werden.

3. Road-Map zur Umsetzung

Die Vorbereitungsphase sollte unmittelbar mit dem Erscheinen des Konsultationsentwurfs im ersten Quartal 2026 starten:

Gap-Analyse (Q1/Q2 2026): Systematischer Abgleich der bestehenden Prozesse mit der neuen Prinzipienlogik.

Proportionalitäts-Check: Identifikation nutzbarer Erleichterungen, wie etwa der Funktionenbündelung von Compliance- und Auslagerungsbeauftragten.

Aufbau der Begründungshistorie: Frühzeitige Dokumentation, warum gewählte Vereinfachungen für das Institut sicherheitsrelevant tragbar und angemessen sind.

Wichtig: Proportionalität ist kein „Freifahrtschein“. Die gewonnene Freiheit bei der Umsetzung muss durch eine höhere Qualität in der Argumentation gegenüber der Aufsicht kompensiert werden.

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Keywords:
MaRisk-Novelle, Proportionalität, Begründungslogik, Bankenregulierung

Video: 
https://www.youtube.com/watch?v=faJegTllZIM

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