Integritätsschutz ist Pflicht – nicht nur Empfehlung
In modernen IT-Sicherheitsstandards wie dem BSI IT-Grundschutz oder der ISO 27001 ist der Schutz der Software-Integrität verpflichtend. Anwendungen, Skripte, Tools und Konfigurationen müssen eindeutig einer Quelle zugeordnet und vor unautorisierten Änderungen geschützt sein.
Das gilt insbesondere für:
- Skripte in Produktionssystemen
- Makros in Office-Dokumenten
- Installationspakete und Updater
- automatisierte Konfigurationen und Deployment-Prozesse
Unsignierter Code ist ein Risiko – technisch, organisatorisch und rechtlich.
Wo Code Signing im BSI-Grundschutz auftaucht
In den folgenden Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums ist Code Signing direkt oder indirekt verankert:
- APP.1.1 Allgemeines Anwendungsdesign
- APP.3.1 Entwicklung und Pflege von Webanwendungen
- OPS.1.1 Allgemeiner IT-Betrieb
- SYS.1.4 Serverbetriebssystem
- CON.2 Softwarebereitstellung und -verteilung
Dort heißt es u. a., dass:
- nur vertrauenswürdige Software ausgeführt werden darf
- Integritätsprüfungen durchzuführen sind
- Softwareänderungen nachvollziehbar dokumentiert und geprüft sein müssen
- ein geeignetes Signaturverfahren einzusetzen ist
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur autorisierter, geprüfter und signierter Code ausgeführt wird – sowohl bei der Softwareverteilung als auch bei internen Automatisierungen (z. B. Office-Makros, Scripts, APIs).
Typische Anforderungen sind:
- Code Signing für
.exe,.dll,.msi,.jar,.ps1,.bat,.xlsm,.docm, etc. - Verwendung eines vertrauenswürdigen Zertifikats
- Ablage des Schlüssels in einer sicheren Umgebung (z. B. HSM)
- Dokumentation aller Signaturen für Revisionssicherheit
- automatische oder manuelle Prüfung auf Schadfunktionen
Herausforderungen in der Praxis
Viele Unternehmen tun sich schwer mit der praktischen Umsetzung:
- Zertifikate werden manuell verwaltet oder fehlen
- Der Signaturprozess ist nicht automatisiert
- Es gibt keine klare Freigaberegelung für kritische Makros
- Sicherheitslücken entstehen durch Schatten-IT und individuelle „Makro-Tricks“
- Die Nachvollziehbarkeit im Auditfall ist unzureichend
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- Integrierte Sicherheitsprüfung vor der Signatur (optional konfigurierbar)
- Zeitstempel und Zertifikatsmanagement inkl. HSM-Unterstützung
- Detailliertes Logging aller Vorgänge für Audits
- Manuelle Freigabeprozesse bei kritischem Code
- REST API und CLI für CI/CD und automatisierte Prozesse
Unsere Lösung erfüllt die typischen Anforderungen aus BSI-, ISO- und internen ISMS-Richtlinien – und lässt sich in bestehende Prozesse nahtlos integrieren.
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Fazit
Code Signing ist kein „Add-on“, sondern eine Pflichtmaßnahme im BSI-Grundschutz. Wer unsignierten Code einsetzt, riskiert nicht nur technische Schwachstellen, sondern auch die Nichterfüllung gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen.
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