Wer einen Ratenkredit aufnehmen möchte, wird von den Kreditgebern regelmäßig auch eine Restschuldversicherung angeboten bekommen. Restschuldversicherung verspricht im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Tod einzuspringen und die Raten des Kredites auszugleichen. Das hört sich theoretisch erst einmal gut an. In der Praxis stellen sich die Restschuldversicherungen jedoch oft quer, Geld auszuzahlen, vor allem bei Arbeitslosigkeit und Krankheit. Außerdem ist die Restschuldversicherung sehr teuer. Daher raten die meisten Finanzexperten von der Restschuldversicherung ab. Über de.collected.reviews finden Kreditsuchende Online Kreditgeber mit besonders günstigen Konditionen und flexiblen Vertragslaufzeiten und schneller Auszahlung. Obendrein bietet der Ratgeber viele Informationen rund um das Thema Kredit und Verschuldung.
Kosten für Restschuldversicherung oft bis zu 10 % der Versicherungssumme
Die Restschuldversicherung beträgt oft bis zu 10 % des eigentlichen Kreditbetrages und erhöht dadurch die monatlichen Raten erheblich. Die Versicherungsprämie wird übrigens auf einmal bei Auszahlung des Darlehens gezahlt und der geschuldeten Kreditsumme zugerechnet. Der Kreditnehmer zahlt die Prämie dann über seine monatlichen Raten ab. Die Kreditzinsen berechnen, kann man meist online mit dem beim Kreditanbieter auf der Webseite zur Verfügung gestellten Darlehensrechner. Für Banken ist die Restschuldversicherung dagegen ein einträgliches Geschäft, da sie bis zu 50 % der Versicherungsprämie als Provision erhält. Schon das zeigt, dass die Restschuldversicherung im Grunde genommen viel zu teuer ist. Die Frage ist jedoch, was die Gegenleistung ist.
Vertragsklauseln schränken Leistungen erheblich ein
Die meisten Versicherungen schränken die Versicherungsleistungen über ihre Vertragsklauseln erheblich ein. Bei Arbeitslosigkeit springt die Restschuldversicherung meist erst nach einer gewissen Wartezeit ein und es wird darüber hinaus ein maximaler Zeitraum der Versicherungsleistung festgelegt, der auch kürzer als die Darlehenslaufzeit sein kann. Auch bei Krankheit gibt es Einschränkungen. Hier wird oft eine Karenzzeit festgelegt, in der die Versicherung nicht zahlt. Sie springt zum Beispiel nicht bei bereits vorher bekannten Krankheiten ein. Außerdem finden sich in den Klausen oft Obergrenzen für die maximale Auszahlung, die bereits vor der Genesung erreicht sein kann.
Da ein Arbeitnehmer bei Krankheit jedoch mit Lohnfortzahlung und Krankengeld rechnen kann, übernimmt die Versicherung möglicherweise auch nicht die vollen Raten, sondern nur einen Teil davon. Im Falle einer Berufsunfähigkeit sind Kreditnehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel besser abgesichert. Für den Todesfall kann eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, um die Erben abzusichern und die restlichen Raten zurückzahlen zu können. Statistisch kann belegt werden, dass die Restschuldversicherungen nur bei etwa 0,3 % aller Fälle überhaupt Leistungen gezahlt haben. Aus diesen Beispielen sollte hinreichend hervorgehen, dass der Anschluss einer Restschuldversicherung für die meisten Kreditnehmer keine nennenswerten Vorteile bringt, sondern sich im Gegenteil, als nutzlos und teuer herausstellt.
Keine Pflicht zum Abschluss
Wer einen Kredit beantragt, hat keine Verpflichtung, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Diese kann ganz einfach abgewählt werden. Das Weglassen der Restschuldversicherung hat normalerweise auch keine Auswirkungen auf die Kreditentscheidung. Wer bei seiner Hausbank um einen Kredit bittet, sollte sich vom Bankangestellten auch nicht zum Abschluss einer Restschuldversicherung verleiten lassen, sondern freundlich, aber bestimmt ablehnen.
Diejenigen, die bereits einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, der auch eine Restschuldversicherung enthält, können die Versicherung in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Wer seinen Kredit umschulden möchte, das heißt den bestehenden Kredit mit Restschuldversicherung durch einen neuen Kredit tilgt, hat ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist, dass die Kündigung der Restschuldversicherung separat gegenüber dem Versicherer ausgesprochen wird.
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