Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01. Januar 2015 eingeführt, was für viele Arbeitnehmer eine große Erleichterung bedeutete, denn der Verdienst stieg an. Mit dieser neuen Gesetzesform versuchte der Staat Arbeitgeber dazu zu bewegen, dass Arbeitnehmer nicht mehr unterbezahlt würden. Der Mindestlohn belief sich auf 8,50 Euro brutto in der Stunde, was nicht sonderlich viel war, wenn man dies auf den Nettobetrag rechnete. Ende 2021 betrug der Mindestlohn auf die Stunde gerechnet, brutto bereits 9,60 Euro und zum 01. Januar 2022 wurde dieser erneut auf 9,82 Euro brutto angehoben. Arbeitnehmer dürfen sich jedoch freuen, denn mit der Erhöhung im Januar 2022 ist es noch nicht getan, denn im Juli 2022 wird es eine weitere Erhöhung geben, denn dann steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto in der Stunde an.

Ausnahmen für den Mindestlohn, welche gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen, wo der Mindestlohn nicht zum Tragen kommt, die man kennen sollte, bevor man sich auf einen neuen Arbeitgeber einlässt. Wer sich diesbezüglich nicht richtig informiert, der kann unerwartet auf den Boden der Tatsachen fallen. Wer einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und sich im Nachhinein ärgert, der kann oftmals nichts mehr an diesem ändern. Doch wann genau muss ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen? Warum gibt es manchmal Ausnahmen und warum ist das eigentlich so?

  • Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben und unter 18 Jahren alt sind.
  • Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Hier spielt das Alter keine Rolle. Hier greift die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.
  • Langzeitsarbeitslose, die einer neuen Tätigkeit nachgehen, hier gilt ein anderer Satz, die ersten 6 Monate.
  • Praktikanten, wo das Praktikum ein Teil der schulischen Ausbildung darstellt.
  • Praktikanten, die sich für ein Praktikum entscheiden, welches nicht länger als 3 Monate andauert und zur Orientierung einer Berufsausbildung dient.
  • Jugendliche, welche eine Einstiegsqualifikation benötigen, um sich auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.
  • Personen, die ehrenamtlich tätig sind.

Mindestlöhne, die branchenspezifisch abhängig sind

Ohne die Notwendigkeit einer Registrierung einfach spielen wollen, dass lockt zahlreiche Menschen immer wieder an, denn sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Eine Verpflichtung eingehen tut man mit dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrags. Wer auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber ist, der benötigt eine Arbeit, die ihm Sicherheit verspricht. Mindestlöhne sind diesbezüglich schon einmal ein erster guter Schritt, aber je nach Branche und Anstellung kommen diese gar nicht zum Tragen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gibt es auch noch den gesetzlich vorgeschriebenen Branchenmindestlohn. Dieser Lohn wird von Arbeitgeber und der Gewerkschaft ausgehandelt. Es entsteht ein Tarifvertrag, der von Seiten der Politik abgesegnet werden muss. Der in diesem Vertrag festgesetzte Mindestlohn muss von jedem Arbeitgeber der jeweiligen Branche eingehalten werden. Er darf zwar bis zu einem Höchstlohn, der ebenfalls vorgegeben wurde, erhöht werden, jedoch nicht darüber hinaus gehen.

Zudem gibt es eine Mindestausbildungsvergütung speziell für Auszubildende. Diese Vergütung hat jedoch nichts gemeinsam mit dem staatlichen Mindestlohn. Je nach Ausbildungsbranche ist hier ein anderer Mindestlohn festgesetzt worden. Dieser Lohn erhöht sich von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr. Es ist jedoch auch im diesem Bereich eine Erhöhung vorgesehen. Der Mindestlohn für Auszubildende steigt einmal im Januar 2022 und ein weiteres Mal im Jahr 2023. In den Pflegeberufen wird es in der kommenden Zeit ebenfalls gesetzlich festgelegte Erhöhungen geben und auch im Bereich der Zeit- bzw. Leiharbeit darf man sich auf eine Erhöhung freuen.

Mindestlohn 12 Euro, nur leere Versprechen?

Hubertus Heil macht Druck, denn er möchte, dass der Mindestlohn auf 12 Euro brutto erhöht wird. Ist dies realistisch oder vorerst erst einmal nur die Rede davon? Natürlich steckt hinter dieser Erhöhung wieder eine Entlastung für den Staat. In Kürze soll Harz IV von dem Bürgergeld abgelöst werden. Es ist die Rede davon, dass der Mindestlohn dann auf 12,00 Euro brutto ansteigen soll. Sicherlich hofft man, dass weniger Menschen auf das Bürgergeld angewiesen sein werden. Es wird gehofft, dass die Arbeitslosenzahl durch neue Arbeitsangebote sinken wird. Die Koalition begründet die Mindestlohnerhöhung jedoch damit, dass die Preise in letzter Zeit enorm gestiegen sind. Wie hoch wird jedoch das Bürgergeld ausfallen, dass können Sie mittels des Bürgergeld Rechnersermitteln. Momentan gilt jedoch für alle Bürger und Bürgerinnen noch der geltende Harz IV Satz.

Es ist ein Ampel-Versprechen, welches den Bürgern und Bürgerinnen gemacht wurde, der Mindestlohn soll in Kürze tatsächlich auf 12 Euro brutto angehoben werden. Arbeitnehmer werden über diese Steigerung sicherlich begeistert sein, jedoch wie sieht es mit den Arbeitgebern aus? Wer jetzt bereits am Limit arbeitet, der wird jede Erhöhung als eher unsachgemäß ansehen. Wird es weiterer Arbeitslose geben, weil kleine Unternehmen sich eine solche Erhöhung nicht leisten können? Gerade jetzt, wo es durch die Pandemie zu vielen Arbeitsverkürzungen gekommen ist, scheint eine Erhöhung für einige Branchen eine Katastrophe zu sein.

Arbeitgeber in Unruhe

Im Bereich der Pflegeberufe werden immer mehr Pflegekräfte gesucht, doch leider nicht gefunden, eine Erhöhung des Lohns könnte hier eine Bereicherung sein. Wie aber sieht es im Bereich der Gastronomie aus? In den letzten zwei Jahren mussten zahlreiche Hotels schließen, Restaurants mussten ihre Angebote herunterfahren und Frisöre mussten viele Verluste in Kauf nehmen. Diese Branchen hatten es gerade durch die Pandemie ausgesprochen schwer und kämpfen noch heute mit Verlusten. Diese Branchen sind nicht zu Unrecht in Unruhe, wenn sie demnächst ihren Angestellten mehr Lohn zahlen müssten, da sie diesen kaum jetzt begleichen können. Wird es weitere Schließungen und Kündigungen wegen der Mindestlohnerhöhung geben?

Image: https://pixabay.com/de/photos/euro-münzen-währung-cent-euro-cent-1353420/

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