Im Jahr 2022, dürfen sich Verbraucher über einige Neuerungen, genauer gesagt über zwei Neuerungen freuen. Es wird neue Regelungen im Bereich der Kündigungsfristen geben und die Vertragsverlängerung werden ebenfalls anders bewertet. Des Weiteren wird es einen Kündigungsbutton geben, der im Online-Shopping zur Pflicht werden wird. Bislang, man kennt es, verlängerten sich Verträge nach einer bestimmten Zeit automatisch, wenn man diese nicht mindestens drei Monate vor Vertragsende kündigte. Immer wieder passierte es Verbrauchern, dass sie die Kündigungsfrist vergaßen und sich der vorhandene Vertrag automatisch um mindestens ein Jahr verlängerte. Diese Regelung sorgte oftmals für Unmut bei den Verbrauchern, denn es wurde eventuell bereits ein neuer Vertrag geschlossen und der alte musste dennoch gezahlt werden. Verbraucherschutzministerin Katharina Binz war diese Vorgehensweise bereits seit langem ein Dorn im Auge und somit ist es nicht verwunderlich, dass hier ein neues Gesetzt in kraft tritt.
Die bislang bekannte Vorgehensweise der automatischen Vertragsverlängerung wird es ab dem 01. März 22 nicht mehr geben. Unterschreibt man einen neuen Vertrag für eventuell einen Handyvertrag und dieser gilt zwei Jahre, so ist man für diese zwei Jahre an diesen Vertrag auch gebunden. Kündigt man seinen Vertrag nach zwei Jahren nicht, so sieht das neue Recht vor, dass man diesen dann nach Belieben kündigen kann. Die Kündigung ist dann auch monatlich möglich. Diese Möglichkeit bekommen nicht nur Verbraucher bei Handyverträgen geboten, sondern auch bei Abos oder allen anderen Verträgen, wo man eine Dienstleistung einfordert. Alle diejenigen, die bislang Dienstleistungen nutzen, wo im Vertrag eine monatliche Kündigungsfrist angegeben ist, für die ändert sich nichts. Wer gerne online unterwegs ist und zudem online Casinos besucht, der findet hier eine Casino Liste, wo man die für sich besten Anbieter finden kann, auch ohne Abo.
Gewährleistungsrechte ändern sich 2022
Bislang galt, wer Verträge abschloss und innerhalb von 6 Monate einen Rücktritt erklärte, weil die Ware mangelhaft sei, der konnte diese umtauschen oder auf Ersatz pochen. Es kam jedoch immer wieder vor, dass Waren erst nach Ablauf der Garantie ihren Mangel offenbarte, was für viele Verbraucher ein großes Ärgernis war, denn die Ware war beispielsweise noch nicht ganz abbezahlt. Letztendlich musste der Käufer dennoch für die Ware zahlen, auch wenn er diese nicht mehr nutzen konnte und der Nachweis vorlag, dass das Verschulden für den Defekt nicht bei dem Käufer lag. Mit einem neuen Gesetz, welches seit dem 1. Januar 2022 aktiv ist, können Verbraucher bis zu einem Jahr nach dem Kauf Gewährleistungsrechte geltend machen. Der Käufer muss jedoch Beweise vorlegen können, dass der erworbene Artikel von Anfang an mangelhaft gewesen ist.
Ab 1. Juli 2022 wird eine Kündigung für Verbraucher leichter
Wollte man bislang einen Vertrag kündigen, so war dies immer mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es musste darauf geachtet werden, dass man die Kündigungsfrist einhält. Es musste ein ausführlicher Brief oder eine E-Mail geschrieben werden und man musste warten bis endlich eine Antwort von der anderen Seite kam, ein sogenanntes Bestätigungsschreiben. Eine Kündigung des abgeschlossenen Vertrages wird ab Juli 2022 wesentlich einfacher möglich sein. Verbraucher brauchen nur noch einen Klick auf den Kündigungsbutton tätigen. Der abgeschlossene Handyvertrag lässt sich auf diese Art und Weise wesentlich einfacher kündigen, aber auch Abos und andere Verträge.
Der digitale Wandel geht in die nächste Runde. Der Kündigungsbutton wird kein freiwilliges Angebot für Unternehmen werden, sondern zur Pflicht. Ein neues Gesetz soll damit aufräumen, dass man per Telefon etwas aufgeschwatzt bekommt, was man später nicht nutzen möchte. Der Bundestag möchte mit dem KündigungsbuttonVerbraucher schützen. Wer bislang einen neuen Vertrag abgeschlossen hatte, der hatte ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, doch was ist, wenn man nach 4 Wochen feststellt, dass man diesen Vertrag gar nicht haben möchte? Bislang war man an diesen gebunden, manchmal für ein Jahr, manchmal aber auch für zwei Jahre. Jetzt sieht alles anders aus, denn Verbraucher können diesen Vertrag einfach kündigen und das monatlich.
Wie funktioniert der Kündigungsbutton?
Anbieter von Abos oder Verträgen werden nun verpflichtet auf deren Internetseite einen Kündigungsbutton aufzuführen. Dieser Button darf jedoch nicht irgendwo versteckt sein, sondern er muss gut sichtbar auf der Startseite hinterlegt werden. Des Weiteren muss dort stehen „Verträge hier kündigen“ oder ein anderer Wortlaut, der eindeutig ist. Ein solcher Kündigungsbutton muss jedoch nur auf der jeweiligen Seite vorhanden sein, wenn hier auch die Möglichkeit besteht einen Vertrag online abschließen zu können. Das Gleiche gilt auch für mögliche Abos.
Klickt man auf diesen Button, so soll es möglich sein über seine Kundennummer den Vertrag kündigen zu können. Eine Bestätigung mit dem genauen Auslauftermin soll dann entweder angezeigt werden, sodass man diesen ausdrucken kann oder per E-Mail dem Kunden zugehen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dieser Button immer gut zugänglich sein muss, dass dieser eindeutig beschriftet ist und keinesfalls einmal nicht verfügbar ist. Der Unternehmer muss es dem Verbraucher zudem einfach machen den gewünschten Kündigungszeitpunkt einzugeben, alle erforderlichen Daten und die Kündigung muss mit dem aktuellen Datum und der Uhrzeit versehen werden.
Findet eine nicht rechtzeitige Umsetzung des Unternehmens bis zum 01.07.2022 statt, dann kann der Verbraucher seine Kündigung schriftlich an das Unternehmen senden und die Kündigung gilt auf Wunsch sofort. Sollte es sich bei dem vorhandenen Kündigungsbutton um einen sogenannten Fakebutton handeln, so kann dies eine empfindliche Strafe für das Unternehmern nach sich ziehen. Im schlimmsten Falle kann das Gericht beschließen, dass das Unternehmen seine Online-Seite umgehend aus dem Internet nimmt und diese nicht mehr öffentlich macht.
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