Das Studentenleben ist nicht immer einfach, insbesondere finanziell sind die Studierenden nicht immer ideal aufgestellt. Viele Studenten sind daher darauf angewiesen, sich etwas dazuzuverdienen. Eines der gängigsten Beschäftigungsmodelle für Studierende ist dabei der 450 Euro-Job. 

Trotz des eher vorübergehenden Charakters solcher Minijobs bleiben viele Studenten jahrelang im Betrieb. Kein Wunder, da gerade in höheren Semestern viele Studenten ihren Anspruch auf BAföG verlieren und sich zwangsläufig etwas dazuverdienen müssen. Da ein Rauswurf in diesen Fällen unangenehm ist, fragen sich viele Studenten, ob sie für ihren 450 Euro Job eine Abfindung erhalten könnten.

Abfindung berechnen

Abfindungen für 450 Euro Studentenjobs sind extrem selten, aber nicht unmöglich. Speziell bei einer langen Betriebszugehörigkeit, kann auch ein Minijobber versuchen, eine Abfindung auszuhandeln. Eine Faustformel wie bei einem Vollzeitvertrag gibt es hier nicht. Unterm Strich ist man von der Großzügigkeit des Arbeitgebers abhängig. Wer eine erste grobe Einschätzung erhalten möchte, kann den Abfindungsrechner der Kanzlei Chevalier ausprobieren. Mit den Daten über die eigene Arbeit kann man dort schnell und bequem nachsehen, wie hoch eine mögliche Abfindung ausfallen könnte.

Abfindung bei 450 Euro Job

Für nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gibt es in aller Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung. Selbst wenn es sich um ein langjähriges Arbeitsverhältnis handelt, begründet die lange Betriebszugehörigkeit keinen Anspruch auf eine Abfindung. Der einzige mögliche gesetzliche Abfindungsanspruch leitet sich aus § 1a Kündigungsschutzgesetz ab. Dazu muss der Arbeitgeber die Möglichkeit der Abfindung konkret in der Kündigung benennen. Der Arbeitnehmer verzichtet im Austausch für seine Abfindung in aller Regel auf sein Recht, eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Im Übrigen werden auch sehr viele der Klagen vor den Arbeitsgerichten mit einem Vergleich beigelegt.

Kündigungsfrist bei Minijob

Bei den Kündigungsfristen sind die Unterschiede zum Vollzeitanstellung nicht so gravierend. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beläuft sich auf vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Diese Frist gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch durch den Minijobber selbst. Falls es sich nur um eine Stelle für eine vorübergehende Aushilfe handelt, kann bis zu einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten auch eine kürzere Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart werden.

Ausnahme: Abfindung für Werkstudenten

Kein typischer 450 Euro Job, aber dennoch sehr weit verbreitet in der Schar der Studierenden sind Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines Werkstudentenvertrages. Zwar gibt es auch hier in aller Regel keine entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Dennoch sind Arbeitgeber aufgrund der Qualitäten und dem Einsatzbereich des Studierenden sehr viel eher gewillt eine Abfindung zu zahlen. Wie immer gilt: Abfindungen sind freiwillige Leistungen, die in der Regel eine Gegenleistung, wie den Verzicht auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht, nach sich zieht.

Beratung im Kündigungsfall

Kündigungen sind im Minijob-Bereich sehr häufig, Abfindungen hingegen extrem selten und das gilt auch für Studenten in solchen Arbeitsverhältnissen. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder glaubt eine fehlerhafte Kündigung erhalten zu haben, sollte sich um eine professionelle Rechtsberatung bemühen. Entsprechende Beratung für Probleme mit 450 Euro Jobs gibt es entweder bei der Minijobzentrale des Arbeitsamtes oder einem qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht.

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