Die Debatte hat zum Glück ein Ende. Das mögliche Bitcoin-Verbot in der war für die Anleger in Kryptowährung eine unlängst unangenehme Überraschung. Der zuständige Ausschuss reagierte. Es wird von der EU nicht mehr gegen den Bitcoin vorgegangen. Obwohl Kryptoanleger durchaus in der Vergangenheit harsche Regulierungen gewohnt waren, gab es ein tiefes Durchatmen. So können Anfänger mit dem Handel beginnen und keine Zeit mehr verstreichen lassen. Der Bitcoin wird weiterhin neue Höchststände über kurz oder lang testen.

Was war eigentlich los?

Es fing damit an, dass die Kryptowährung in Bezug auf die Ökologie kritisch zu betrachten sei. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung, kurz ECON genannt, benannt nun einen Kompromissvorschlag. Diesem war zu entnehmen, dass nicht-ökologische Kryptodienstleistungen gänzlich verboten werden sollten. So wurden die Anleger von Kryptowährungen heftig aufgeschreckt. Die Politik reagierte aktuell entsprechend. Es kam nicht einmal zur Abstimmung des Vorschlages. Der entsprechende Paragraf 61 Abs. 9c wurde gestrichen.

Ursprünglich war mit diesem Paragrafen geplant, die Dienstleistungen mit den Kryptos zu verbieten, welche ökologisch entsprechenden nicht nachhaltigen Mechanismen entsprechend würden. Die Kryptowährung Bitcoin wäre genau diesem Paragrafen unterlegen gewesen. Zudem räumte der Ausschuss noch ein, er hätte seine Pläne missverständlich formuliert gehabt. Es wäre fälschlicherweise zur Interpretation gekommen, dass dieser Paragraf einem Bitcoinverbot gleichgekommen wäre.

Die Herrschaften hatten sich vorgestellt, dass ab dem 1. Januar 2025 die nicht-ökologischen Kryptowährungen vom Handel ausgesetzt würden. Die Erreichung der Klima- sowie Nachhaltigkeitsziele könnten mit dieser Regulierung besser erreicht werden.

Wie kam es zu diesem Irrsinn?

Letztlich wäre der Paragraf für jegliche Proof-of-Work-basierten Kryptos ein Dienstleistungsverbot gewesen. Die Fraktionen der SPD sowie der Grünen kam auf diese glorreiche Idee. Genau diese beiden Parteien stellten sich vor, dass der Kauf sowie der Handel mit Kryptowährungen erschwert werden sollten. Es sollten keine Verwahrungsdienste für die Kryptovermögenswerte mehr angeboten werden. Die Aufregung war nicht nur in Deutschland groß, sondern wurde international heftig kritisiert.

Die ursprüngliche Entscheidung war für den 28. Februar 2022 vorgesehen. Dank des Europolitikers Stefan Berger wurde die Verabschiedung dieses Entwurfs ausgesetzt. Er kommentierte seine Entscheidung mit den Worten, dass der Grund für die Entscheidung die Frage des Proof-of-Work gewesen ist. Es wäre eine Mehrheit dafür gewesen, die Verschiebung der MiCA-Abstimmung vorzunehmen. Aktuell gibt es noch keinen neuen Entscheidungstermin im Europäischen Parlament. Nach Stefan Berger soll ein neuer Zeitplan zeitnah erfolgen.

Christine Lagarde macht Tempo

Was wird nun geschehen? Christine Lagarde möchte Tempo bei der MiCa-Verordnung machen. Grund hierfür sind die aktuellen Sanktionen gegen Russland. Sie befürchtet, dass durch die Kryptowährungen wie Bitcoin Sanktionsumgehungen möglich sein könnten. So ließ sie unlängst in einer Pressekonferenz verlauten. Der ECON-Vorsitzende Stefan Berger teilte mit, dass die Gespräche in vollem Gange seien. Es bleibt weiterhin spannend, was sich auf dem Markt tun wird. Zumal der Aktienmarkt seit Anfang des Jahres 2022 nur eine Richtung kennt und diese geht nach unten. Die Kryptowährung bleibt hier weiterhin interessant und führende Analysten sehen hier in nicht allzu langer Zeit wieder neue Höchststände. Die hohe Volatilität wird erfahrungsgemäß weiter hin vorhanden sein und Achterbahnfahrten dauerhaft sicherlich zulassen.

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